Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Konzept Netzwerk KG
Steintorstraße 5
49740 Haselünne

 

Vertreten durch:

Herr Diplom-Geograph
Jan-Hendrik Rien

 

Kontakt:

Telefon:

+49 (0) 5961 95 844 88

Telefax:

+49 (0) 5961 95 844 82

E-Mail:

info@konzept-netzwerk.de

 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Osnabrück
Registernummer: HRA 201716

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Herr Diplom-Geograph
Jan-Hendrik Rien
Steintorstraße 5
49740 Haselünne
Büro: Konzept Netzwerk KG

 

Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator Kommanditgesellschaft (KG) von eRecht24.

Geschäftsbereiche: Finanzdienstleistungen, Immobilienvermittlungen und Unternehmensberatungen

Nachfolgende Angaben beziehen sich in erster Linie auf folgende Geschäftszweige:  Vermittlung von Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden und Finanzdienstleistungen 

Beschwerdestellen – für außergerichtliche Streitbeilegung:

 

  • Versicherungsombudsmann e.V. ; Prof. Wolfgang Römer, Postfach 080632, 10006 Berlin
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Arno Surminski, Kronenstr. 13, 10117 Berlin
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen -, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)

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Informationspflichten gemäß §11 Abs.1 VersVermV (i.V.m. §34 d. GewO)

 

Inhaber:

Konzept Netzwerk KG

Geschäftsführer Jan-Hendrik Rien

Steintorstraße 5

D-49740 Haselünne

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis gemäß § 34d Abs.1 Gewerbeordnung.

Für meine Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 34d der Gewerbeordnung.

Deckungssumme 1.200.000,00 Mio EUR bei der Allianz Versicherungs- AG Versicherung Nr.: 10/0450/1017224/110

Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)

Versicherungsvermittlerregister: http://www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummer für Jan-Hendrik Rien Geschäftsführer und Eintragspflichtiger der Personengesellschaft:

Konzept Netzwerk KG – Steintorstraße 5 – 49740 Haselünne:

 D-ISQL-RMGG0-31

 

Abhängigkeiten über Beteiligungen

Der Vermittler hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein VU oder Mutterunternehmen eines VU hält direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.  

Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK Osnabrück-Emsland:

Industrie- und Handelskammer
Osnabrück-Emsland
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 353-0
Fax: 0541 353-122
E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de
Internet: http://www.osnabrueck.ihk24.de 

Genehmigung nach § 34 c GewO genehmigt durch den Landkreis Emsland

Aufsichtsbehörde: Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
D-49716 Meppen
Tel.: 05931/44-0
Fax : 05931/44-3621

Email: info@emsland.de

 

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle:Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt  Sören Siebert.

 

Allgemeine Nutzungshinweise:Allgemeines – Nutzungsbedingungen: Die Konzept Netzwerk KG wird beauftragt für den Antragsteller bzw. Onlinenutzer den Deckungsauftrag / die Vertragserklärung entgegen zu nehmen und den Versicherungsschutz bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl zu den vom Antragsteller bzw. Onlinenutzer beantragten Konditionen einzudecken. Bei Angabe ihrer E-Mail- Adresse erhalten Sie darauf eine elektronische Eingangsbestätigung. In jedem Fall bedarf der Versicherungsschutz der Bestätigung durch den Versicherer. Vorläufige Versicherungsdeckung wird ausschließlich vom Versicherer - in Ausnahmefällen von der Konzept Netzwerk - erteilt und bestätigt. Die in den Angeboten benannten Daten und Tarifinformationen stammen ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Eine Garantie für die Richtigkeit von Berechnung/en wird nicht gegeben. Die Informationen und Angebote auf unseren Seiten verstehen sich nicht als Beratungsleistung oder ähnliches. Die Angebote sind freibleibend und völlig unverbindlich. Unsere Internetangebote bieten Ihnen eine unverbindliche Darstellung von Informationen und Angeboten und können in keinem Fall im Zusammenhang mit Abschluss eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung geltend gemacht werden. Maßgebend und rechtsverbindlich für alle Angebote sind allein die gültigen Tarife, Bedingungen und sonstigen Erklärungen, die im Einzelfall dem zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrag zugrunde liegen. Diese können von unseren Angaben abweichen.Der Versicherungsschutz beginnt erst mit der rechtsverbindlichen Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft. Sollte der Erstbeitrag nicht eingezogen werden können, so beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt der Zahlung des Beitrages (Zahlungseingang bei der Versicherungsgesellschaft = Versicherungsbeginn). Haftungsansprüche gegen das Maklerunternehmen, die durch die Nutzung bzw. Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Konzept Netzwerk KG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Insbesondere falsche oder unvollständige Angaben in den Anträgen bzw. bei der Anforderung von Angeboten Ihrerseits, gefährden Ihren Versicherungsschutz! Daraus können keine Haftungsansprüche gegenüber der Konzept Netzwerk KG abgeleitet werden. Schadensersatzansprüche die daraus resultieren, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht annimmt, sind ausgeschlossen. Verzicht auf persönliche Beratung bzw. Dokumentation. Der Kunde/die Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Der Kunde/die Kundin wird darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen. Versicherungsschutz: Es gilt nur der in den Versicherungsbedingungen angegebene Versicherungsschutz. Die im Leistungsvergleich angezeigten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert, für den Versicherungsvertrag gilt jedoch ausschließlich der in den Versicherungsbedingungen angegebene Leistungsumfang. Datenschutzhinweis: Alle auf www.konzept-netzwerk.de genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten (vgl. ƒ 28 BDSG). Ihre Daten werden nach den Bestimmungen des TDDSG und des BDSG verarbeitet. Hiernach dürfen wir insbesondere personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), Leistungserbringung oder Abrechnung (Nutzungsdaten) erforderlich ist. Bestandsdaten sind Ihr voller Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift. Nutzungsdaten sind insbesondere Merkmale zur Identifikation des Nutzers sowie Angaben über Beginn und Ende der jeweiligen Nutzung. Die eingegebenen persönlichen Daten werden von der Konzept-Netzwerk KG ausschließlich zu internen Zwecken genutzt. Für die Bearbeitung der Anfrage/n, Deckungsaufgabe/n und notwendige Nutzung seiner Daten und deren Weitervermittlung an die Versicherungsgesellschaft/en sowie für die Zusendung einer Eingangsbestätigung erteilt der Antragsteller/ Onlinenutzer hiermit seine Einwilligung mit der Einreichung bzw. Absendung der Anfrage/n oder der Deckungsaufgabe/n. Auf Verlangen des Interessenten/Kunden werden die Daten wieder gelöscht. Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer/Unternehmen meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Auszug der Homepage:http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Gewerberecht/Neues_Versicherungsvermittlerrecht/Informations-_und_Dokumentationspflichten/index.jsp

 

Informations- und Dokumentationspflichten

Neben der neuen Zulassungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler sieht das neue Versicherungsvermittlerrecht auch eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten vor im Zusammenhang mit Beratungsgesprächen vor. Hier erfahren Sie mehr.

 

(1) Informationspflichten
     (§ 60 VVG, VVG-InfoV, § 11 VersVermV)

Der Gewerbetreibende hat nach § 11 VersVermV die Pflicht dem Versicherungsnehmerbeim ersten Geschäftskontakt und auf jeden Fall vor Abgabe einer Vertragserklärung schriftlich folgende Angaben über seine Person mitzuteilen:

  • Familienname, Vorname, ggf. Firma
  • Geschäftsanschrift
  • Art der Tätigkeit (Versicherungsmakler mit Erlaubnis, Versicherungsvermittler mit Erlaubnis, gebundener Versicherungsvermittler nach § 34 d, Abs. 4 GewO, produktakzessorischer Versicherungsvermittler nach § 34 d, Abs. 3 GewO, Versicherungsberater)
  • Registernummer
  • Verbindungsdaten der "gemeinsamen Stelle" (technische Registerführung):Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info(siehe "Externe Links")
  • Offenlegung eventueller Beteiligungen am vertretenen Versicherungsunternehmen bzw. Beteiligungen des Versicherungsunternehmens am Vermittler
  • Anschrift der Schlichtungsstellen
    Versicherungsombusmann e.V. Kronenstr. 13, 10117 Berlin Telefon: 01804-22 44 24, Fax: 01804-22 44 25 www.versicherungsombudsmann.de
    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstr. 13, 10117 Berlin Telefon: 01802-55 04 44, Fax: 030-20 45 89 31 www.pkv-ombudsmann.de

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass auch seine Angestellten diese Informationen an die Kunden weitergeben. Hierfür können z. B. doppelseitige Visitenkarten, Infoblätter oder auch Image-Broschüren genutzt werden. Solange noch keine Registernummer vorliegt, ist es sinnvoll, bei der Art der Tätigkeit zu ergänzen, dass Erlaubnis und Registrierung beantragt werden. Sie sollten sich dann auch noch nicht als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis bezeichnen. Sinnvoll ist es dann auch,  zusätzlich die IHK als Erlaubnisstelle mit Kontaktdaten zu erwähnen. 

Der Versicherungsmakler ist dazu verpflichtet, seinen Rat auf eine hinreichende Zahl marktgängiger Versicherungsverträge zu stützen (§ 60 Abs.1 VVG), was ihm in der Regel regelmäßige Marktstudien abverlangt. Da in Deutschland nicht das anglo-amerikanische Prinzip des "best advice" gilt, muss der Marktüberblick nicht umfänglich sein, sondern ausreichen, um die Kunden angemessen nach deren Bedürfnissen beraten zu können.

Ein Makler, der seinen Rat auf eineeingeschränkte Auswahl von Versicherungsunternehmen stützt, oder ein Versicherungsvermittler, der dies grundsätzlich sowieo tut, muss gem. § 60 Abs. 2 VVG seine Markt- und Informationsgrundlage gegenüber dem Kunden offen legen. Die vorrangig vermittelten Versicherungsgesellschaften müssen dem Kunden bekannt gemacht werden. Besteht eine vertragliche Bindung an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen, so ist hierauf gesondert hinzuweisen.

Diese Informationspflichten können z. B. ebenfalls sinnvoll in einer Image-Broschüre oder auch im Vorspann von Angebots-Foldern erfüllt werden.

 

(2)  Beratungs- und Dokumentationspflichten (§§ 61 ff. VVG)

Der Vermittler hat ein Beratungsprotokoll anzufertigen, dessen Inhalt über

  • die im Gespräch ermittelten Wünsche und Bedürfnisse des Kunden (sofern nicht eindeutig klar),
  • den durch den Vermittler erteilten Rat und
  • die dafür ausschlaggebenden Gründe

Auskunft gibt. Dies hat unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses von Beratungsaufwand und ggf. zu zahlender Prämie zu erfolgen. Darüber hinaus kann der Inhalt des Protokolls auch nach der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages variieren. Das Protokoll muss dem Kunden vor Vertragsabschluss vorliegen. Nützliche Informationen zu diesem Themenkomplex bietet z. B. die Internet-Adresse des Arbeitskreises "EU-Vermittlerrichtlinie". Aus diesen Festlegungen ergibt sich für den Vermittler eine anlassbezogene Frage- und Beratungspflicht, die in ihrer Tragweite nicht unterschätzt werden sollte. Der Vermittler muss vor seiner Empfehlung zur Klärung der Bedarfslage beitragen, was in vielen Fällen eine vorhergehende Risikoanalyse erfordern wird. Diese ist dann Grundlage für den jeweils erteilten Rat.

Ein Verzicht des Versicherungsnehmens auf diese Dokumentation ist nur durch eine schriftliche Erklärung möglich, in der der Kunde auch auf die Konsequenzen seines Verzichts für das spätere Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen hingewiesen wird.

Ein empfehlenswertes Buch stammt von M. Beenken und H.-L. Sandkühler, "Das neue Versicherungsvermittlergesetz", ISBN 978-3-448-06596-1, Rudolf Haufe Verlag. Hier finden Sie auch viele auf einzelne Vermittlergruppen zugeschnittene Praxisbeispiele.

 

(3) Aufzeichnungspflichten (§ 14 VersVermV)

Versicherungsvermittler und –berater müssen ihre Tätigkeit für einen Versicherungsnehmer aufzeichnen, sowie ggf. eingereichte Unterlagen und Belege sammeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vermögenswerte für den Kunden an den Versicherer weitergeleitet wurden.

Der Versicherungsberater hat darüber hinaus Aufzeichnungen über die Art und Höhe seiner Honorareinnahmen in Zuordnung zu den jeweiligen Kunden (mit Namen und Anschriften) zu führen sowie die Unterlagen und Belege übersichtlich zu sammeln.